Erklärung zur Barrierefreiheit
Die öffentliche Einrichtung "MeteoLux" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Konformität
Diese Webseite ist mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1 unvereinbar. Die Gründe für diese Unkonformität sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit
- Wir bemühen uns, diese Nichtkonformitäten so schnell wie möglich in dieser Version oder in der nächsten Version der Webseite (in Entwicklung) zu korrigieren:
- Mehrere Farben haben ein unzureichendes Kontrastverhältnis;
- Einige Informationen werden nur durch Farbe wiedergegeben;
- Einige Links sind leer oder nicht explizit (zum Beispiel in der Suche, wenn Filter aktiviert)
- Das Hauptmenü kann ab einer Zoomstufe von 200% nicht aufgerufen werden;
- In den Formularen erscheinen Fehler in einem Feld unter dem betreffenden Feld, was jedoch keine gute Verknüpfung für assistierende Technologien darstellt;
- Einige einfache oder komplexe Bilder haben keine passenden Textalternativen (Beispiel: Temperaturdiagramm des Funkturms in Düdelingen, wir versuchen jedoch das Diagramm im umgebenden Text zu beschreiben);
- Die Homepage hat keinen Titel und die Titel der Seite „Aktuelles“ enthalten nicht die angezeigte Seitenzahl;
- Einige wenige HTML-Code-Gültigkeitsfehler können die assistierenden Technologien stören.
- Die auf der Webseite verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2; wir bemühen uns, Ihnen auf Anfrage per Telefon oder E-Mail (info@meteo.public.lu) Informationen zur Verfügung zu stellen;
- Einige Schnittstellenkomponenten weisen Lücken für die Handhabung durch assistierende Technologien auf (Beispiel: das Identifikationsfeld, das erscheint, wenn Sie mit der Maus über die Schaltfläche „Meine Produkte“ fahren. Dieses Identifikationsformular ist jedoch durch Klicken auf die Schaltfläche „Meine Produkte“ verfügbar.). Solche Punkte werden in der zukünftigen Version der Webseite korrigiert.
- Die nachfolgend genannten Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
- Die vor dem 23. September 2018 veröffentlichten und auf der Webseite verfügbaren Dokumente entsprechen nicht unbedingt alle der Norm EN 301 549 V2.1.2
- Alle interaktiven Karten, unter anderem die Niederschlagsradarbilder, sind ausgenommen. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.
- Herunterladbare Dokumente, die von einer Drittverwaltung bereitgestellt werden, unterliegen nicht unserer Kontrolle.
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder am Telefon.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Inhalte sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 ausgeschlossen.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. November 2021 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch eine Drittorganisation : "Acces42".
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie einen Mangel an der Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an info@meteo.public.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite.
Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten. Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert.
Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsmann, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.