Definitionen der Wetterwarnungen

Nachfolgend finden Sie die Definitionen aller Symbole unserer Warnungen, welche in der Rubrik „Wetterwarnungen“ verwendet werden.

* Hochwasserwarnungen werden vom Wasserwirtschaftsamt erstellt.** Warnungen werden von der Umweltverwaltung erstellt.

Die Gefahrenstufe ist durch folgenden Farbcode gekennzeichnet:

  • Große Gefahr

  • Gefahr

  • Potenzielle Gefahr

  • Keine Warnung aktiv

Seit dem 22. Mai 2015 existiert ein Notfallplan im Falle von Unwettern im Großherzogtum Luxemburg. Dieser Plan wird ausgelöst, wenn ein extremes Wetterereignis (Warnstufe orange oder rot) zu größeren Störungen führen kann, welche die lebenswichtigen Interessen oder Grundbedürfnisse des ganzen oder eines Teils des Landes oder seiner Einwohner bedrohen.

Weitere Informationen über die damit verbundenen Risiken und Verhaltensempfehlungen, welche anzuwenden sind im Fall von extremen Wetterbedingungen und/oder bei hoher bodennaher Ozon- oder Feinstaubbelastung, finden Sie auf unsere Seite „Meteorologische Gefahren und Risiken der Luftqualität“.

Meteorologische Gefahren und Risiken der Luftqualität